Samstag, 6. März 2010

Pecunia non olet...

...sagt auch die Finanzverwaltung NRW und möchte Ihren Anteil am Grundstücksdeal abzweigen. Die Grunderwerbsteuer (genau, ohne Fugen-S) ist fällig. Wofür die sein soll habe ich nie verstanden. Ich bin nur froh, dass es sich bei unserem Vorhaben um einen Neubau handelt. Bei Bestandsimmobilien werden die 3,5% Grunderwerbsteuer für den vollen Kaufpreis fällig. Und besonders tückisch: Wenn man einen Neubau vom Bauträger kauft, d.h. Grundstück und Bebauung aus einer Hand, dann fällt die Grunderwerbsteuer auch auf den vollen Kaufpreis an. Man muss die Medaille also nur von der richtigen Seite betrachten, dann riecht sie auch nicht so arg.

Andererseits muss erwähnt werden, dass der Fisch vom Kopfe stinkt. Diverse Verfassungsklagen gegen die Grundsteuer (die ja jährlich anfällt) sind in jüngster Vergangenheit gescheitert bzw. gar nicht zugelassen worden. Der Grundbesitzer zahlt also beim Kauf 3,5% und dann jährlich eine Grundsteuer, deren Berechnung absichtlich so kompliziert ist, dass einem schwindelig wird.

Da macht man nix dran. Schließlich kann man sein Grundstück nicht in die Schweiz verfrachten.

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